Ralf Krä­mer, 02.01.2018

Anhän­ge­rIn­nen eines bedin­gungs­lo­sen Grund­ein­kom­mens (BGE) in der LINKEN behaup­ten, sie hät­ten ein durch­ge­rech­ne­tes Kon­zept vor­ge­legt. Die gro­ße Mehr­zahl der Men­schen wür­de angeb­lich mit dem Grund­ein­kom­men net­to mehr haben als heu­te. Nur hohe Ein­kom­men ab 7000 Euro brut­to im Monat wür­den deut­lich stär­ker belas­tet. Es ist zuzu­ge­ste­hen, dass die BAG sich Mühe gege­ben hat und mit vie­len Zah­len einen fun­dier­ten Ein­druck zu ver­mit­teln ver­sucht. Tat­säch­lich geht die­ses Kon­zept aber vor­ne und hin­ten nicht auf, wie im Fol­gen­den gezeigt wird.

Gefor­dert wird von der BAG Grund­ein­kom­men ein BGE von 1080 Euro im Monat für Erwach­se­ne und 540 Euro für Kin­der und Jugend­li­che bis 16 Jah­re, Berech­nungs­grund­la­ge ist das Jahr 2013. Es erge­ben sich Brut­to­kos­ten von 985 Mrd. Euro im Jahr. Gleich­zei­tig sol­len steu­er­fi­nan­zier­te Leis­tun­gen und Steu­er­erleich­te­run­gen im Volu­men von rund 122 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr weg­fal­len. Laut BAG Grund­ein­kom­men läge der Net­to­fi­nanz­be­darf für das BGE also bei 863 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr, die zusätz­lich auf­ge­bracht bzw. umver­teilt wer­den müss­ten. Zum Ver­gleich: Alle Städ­te und Gemein­den, Län­der und der Bund gaben 2013 zusam­men 830 Mrd. Euro aus.

Durch eine Umge­stal­tung des Steu­er­sys­tems und der sozia­len Siche­rungs­sys­te­me soll dies angeb­lich finan­zier­bar sein. Die im BAG-Kon­zept alter­na­tiv auf­ge­führ­te Vari­an­te eines BGE als nega­ti­ve Ein­kom­men­steu­er wür­de dar­an nichts Grund­sätz­li­ches ändern. Es wür­de ledig­lich bei dem Teil der Bevöl­ke­rung mit höhe­ren Erwerbs­ein­kom­men die Steu­er mit dem BGE ver­rech­net. Es blei­ben auch im BAG-Kon­zept die glei­chen Finan­zie­rungs­vor­schlä­ge, die Grenz­be­las­tun­gen auf jeden zusätz­lich ver­dien­ten Euro wären gleich hoch. Die Finan­zie­rung soll erfol­gen durch:

- eine BGE-Abga­be von 33,5 Pro­zent auf alle „Brut­to­pri­mär­ein­kom­men“ der pri­va­ten Haus­hal­te, die ca. 560 Mrd. Euro erbrin­gen soll. Das ent­sprä­che einem abga­be­pflich­ti­gen Ein­kom­men von 1672 Mrd. Euro. Die­ser Betrag ist nicht nach­voll­zieh­bar. Laut Ein­kom­men­steu­er­sta­tis­tik 2013 betrug die Sum­me der Ein­künf­te (also vor allen Abzü­gen) 1416 Mrd. Euro, inklu­si­ve Pen­sio­nen u.a. Nicht-Pri­mär­ein­kom­men (die im BAG-Kon­zept eigent­lich nicht besteu­ert wer­den sol­len). Dazu kamen wei­te­re etwa 59 Mrd. Euro, die von der Abgel­tungs­steu­er auf Kapi­tal­erträ­ge pri­va­ter Haus­hal­te erfasst wur­den. Auf die­ser Basis ergä­be sich ein Auf­kom­men von 494 Mrd., um 560 Mrd. Euro zu erzie­len wären min­des­tens 38 Pro­zent Abga­be nötig.

- eine Sach­ka­pi­tal­ab­ga­be in Höhe von 1,5 Pro­zent des Ver­kehrs­wer­tes von Immo­bi­li­en und ande­rem Sach­ka­pi­tal (Betriebs­ka­pi­tal wie Maschi­nen etc.), die ca. 125 Mrd. Euro im Jahr brin­gen soll. Dabei soll bei Immo­bi­li­en für Pri­vat­per­so­nen ein Frei­be­trag von 75.000 Euro pro Kopf gel­ten. Ange­nom­men wird ein Brut­to­an­la­ge­ka­pi­tal von gesamt ca. 13 Bil­lio­nen Euro, das ent­spricht den Anga­ben auf destatis.de, und eine Sum­me der Frei­be­trä­ge von maxi­mal 4,5 Bil­lio­nen Euro.

Es ist nicht berück­sich­tigt, dass gut 1,7 Bil­lio­nen Euro von den 13 Bil­lio­nen Euro Sach­ver­mö­gen dem Staat gehö­ren. Da deren Besteue­rung kei­ne zusätz­li­chen Finanz­mit­tel für den Staat ein­bringt, ent­fal­len dadurch schon mal 25 Mrd. Euro. Es soll offen­bar außer Betracht blei­ben, dass die Sach­ver­mö­gen in erheb­li­chem Maße durch Kre­di­te finan­ziert bzw. belas­tet sind, auch dann soll voll besteu­ert wer­den. Das dürf­te oft zu Pro­ble­men füh­ren. Über die Hälf­te ist Anla­ge­ver­mö­gen von Unter­neh­men, über­wie­gend von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Da die Frei­be­trä­ge bei den pri­va­ten Haus­hal­ten anfie­len, wäre der ganz über­wie­gen­de Teil des zu besteu­ern­den Sach­ka­pi­tals Unter­neh­mens­ver­mö­gen. Die effek­ti­ve Steu­er­be­las­tung der Unter­neh­men wür­de allein durch die­se Abga­be ins­ge­samt mehr als ver­dop­pelt. Zum Ver­gleich: Gewer­be­steu­er und Kör­per­schaft­steu­er erbrach­ten 2013 zusam­men 64 Mrd. Euro.

- eine zweck­ge­bun­de­ne Pri­mär­ener­gie­ab­ga­be von 2,50 Cent/kWh, die ca. 95 Mrd. Euro jähr­lich brin­gen soll. Dies soll angeb­lich bei einem nor­ma­len Vier-Per­so­nen-Haus­halt nur eine Belas­tung von etwa 400 Euro pro Jahr, also 100 Euro pro Per­son, bedeu­ten. Das ist völ­lig unrea­lis­tisch. Geht man alter­na­tiv und rea­lis­ti­scher­wei­se wie in der Wis­sen­schaft üblich davon aus, dass eine sol­che Abga­be über die Prei­se und Ent­las­tun­gen für Export­un­ter­neh­men, die gegen­fi­nan­ziert wer­den müss­ten, letzt­lich kom­plett von den pri­va­ten Haus­hal­ten getra­gen wer­den müss­te, ergä­be sich eine jähr­li­che Belas­tung von 1160 Euro pro Per­son, knapp 100 Euro im Monat.

- eine Luxus­um­satz­ab­ga­be soll 70 Mil­li­ar­den Euro ein­brin­gen. Im Rah­men des EU-Rechts ist eine sol­che Abga­be nicht umsetz­bar. Und selbst wenn dürf­ten die Ein­nah­men nicht zu erzie­len sein, weil eine sol­che Abga­be nur bei Käu­fen im Inland erho­ben wer­den könn­te und somit leicht zu umge­hen wäre, jeden­falls solan­ge die­se Abga­be nicht in der gan­zen EU gäl­te. Das Ein­nah­me­ziel ist sehr hoch, zum Ver­gleich: die gesam­te Mehr­wert­steu­er erbrach­te 2013 197 Mrd. Euro.

- Für die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wird vor­ge­se­hen, dass die­se sich aus dem BGE plus einer bei­trags­fi­nan­zier­ten Zusatz­ver­si­che­rung im Volu­men von 116 Mrd. Euro zusam­men­set­zen soll. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung und Pen­sio­nen betru­gen 2013 über 300 Mrd. Euro. Im Modell der BAG ergibt sich ein pari­tä­tisch auf­ge­brach­ter Bei­trag­satz von nur noch sie­ben Pro­zent, auf Ver­si­cher­ten­sei­te also 3,5 Pro­zent (2013 waren es real 18,9 bzw. 9,45 Prozent).

Die­ses Modell lie­ße sich aller­dings nur nach einer Umstel­lungs­zeit von min­des­tens 40 — 50 Jah­ren umset­zen, denn alle im bis­he­ri­gen Sys­tem durch Bei­trags­zah­lun­gen erwor­be­nen Ansprü­che sind eigen­tums­ar­tig geschützt und müss­ten auch wei­ter­hin bedient wer­den. Andern­falls wäre das BGE auch nicht bedin­gungs­los sowie unge­recht, wenn die­se Ren­ten­an­sprü­che fak­tisch ent­eig­net wür­den, wäh­rend pri­vat erwor­be­ne Ver­mö­gen und Ver­si­che­rungs­an­sprü­che nicht ange­tas­tet wer­den sol­len. Dar­aus folgt aber, dass die Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge oder alter­na­tiv eine Steu­er­fi­nan­zie­rung zunächst unver­än­dert hoch blei­ben müss­ten. Auch der bis­he­ri­ge Bun­des­zu­schuss zur Ren­ten­ver­si­che­rung müss­te blei­ben. Sie könn­ten erst in meh­re­ren Jahr­zehn­ten deut­lich sin­ken, wenn ein grö­ße­rer Teil der heu­ti­gen Rent­ne­rIn­nen und ren­ten­na­hen Jahr­gän­ge und ihrer Hin­ter­blie­be­nen ver­stor­ben sind.

- Zugleich soll die Ein­kom­mens­be­steue­rung umge­stellt wer­den. Alle bis­he­ri­gen Frei­be­trä­ge und Abset­zungs­mög­lich­kei­ten inklu­si­ve Ehe­gat­ten­split­ting und Kin­der­frei­be­trä­gen sol­len gestri­chen wer­den. Ledig­lich das Grund­ein­kom­men, staat­li­che und kom­mu­na­le Sozi­al­trans­fers sowie Sozi­al­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen (Erwerbs­lo­sen­geld, Ren­ten etc.) sol­len steu­er­frei sein. Es sol­len drei Ein­kom­men­steu­er­sät­ze ein­ge­führt wer­den: Die ers­ten 2160 Euro Erwerbs­ein­kom­men pro Monat und Per­son sol­len pau­schal mit 5 Pro­zent besteu­ert wer­den. Zwi­schen 2161 und 5400 Euro pro Per­son und Monat (bis zum fünf­fa­chen BGE-Satz) sol­len 15 Pro­zent Ein­kom­men­steu­er anfal­len, für jeden Euro dar­über 25 Pro­zent. Eine sol­che Umstel­lung der Ein­kom­men­steu­er wür­de zu erheb­li­chen Min­der­ein­nah­men füh­ren, ich schät­ze auf Basis der Steu­er­sta­tis­tik über 50 Mrd. statt der im BAG-Kon­zept geschätz­ten 10 Mrd. Euro. Dies aus­zu­glei­chen wür­de durch­ge­hend min­des­tens vier Pro­zent­punk­te höhe­re Steu­er­sät­ze erfor­dern (ein Pro­zent ca. 14 Mrd. Euro).

Auf der Grund­la­ge die­ses Steu­er­mo­dells in Ver­bin­dung mit ins­be­son­de­re durch die umge­stell­te Ren­ten­ver­si­che­rung stark redu­zier­ten Sozi­al­bei­trag­sät­zen kommt das BAG-Kon­zept dann zu der Aus­sa­ge, dass die Gesamt­be­las­tung der Erwerbs­ein­kom­men aus BGE-Abga­be + Ein­kom­men­steu­er + Ver­si­che­rungs­bei­trä­gen zwi­schen 50 Pro­zent bei klei­nen Ein­kom­men und 70 Pro­zent ab dem 5401. Euro Ein­kom­men pro Per­son und Monat betra­gen wür­de, und dass ein­schließ­lich der BGE-Zah­lung die meis­ten Men­schen mit einem monat­li­chen Brut­to­ein­kom­men unter 7.000 Euro dann net­to mehr hät­ten als heute.

Wie gezeigt wären aber die tat­säch­lich not­wen­di­gen Abga­ben­be­las­tun­gen erheb­lich höher: der Ren­ten­bei­trag wäre sechs Pro­zent­punk­te höher, die BGE-Abga­be müss­te min­des­tens vier bis fünf Pro­zent­punk­te höher sein, die Ein­kom­men­steu­er min­des­tens vier Pro­zent­punk­te höher. Zusätz­lich müss­ten wei­te­re jeweils gro­ße zwei­stel­li­ge Mil­li­ar­den-Euro-Beträ­ge auf­ge­bracht wer­den, weil die Ein­nah­me­er­war­tun­gen von Sach­ka­pi­tal­ab­ga­be, Luxus­um­satz­steu­er und Pri­mär­ener­gie­ab­ga­be unrea­lis­tisch sind oder sich in Zusatz­be­las­tun­gen nie­der­schla­gen wür­den, die wie­der aus­ge­gli­chen wer­den müssten.

Im Ergeb­nis lägen schon im so kor­ri­gier­ten BAG-Kon­zept die Gesamt­be­las­tun­gen der Ein­kom­men mehr als 15 Pro­zent­punk­te höher, also über 65 Pro­zent bei klei­nen bis über 85 Pro­zent bei höhe­ren Ein­kom­men. Mehr­be­las­tun­gen wür­den dann schon bei Brut­to­ein­kom­men deut­lich unter 4000 Euro (statt 7000 Euro) auf­tre­ten. Dazu kämen noch die erhöh­ten Belas­tun­gen durch die Sach­ka­pi­tal­ab­ga­be, die Pri­mär­ener­gie­ab­ga­be und die Luxus­um­satz­steu­er. Alle Bei­spiel­rech­nun­gen im BAG-Kon­zept sind daher Maku­la­tur. Ande­re, rea­lis­ti­sche­re, Modell­be­trach­tun­gen kom­men zu dem Ergeb­nis, dass für die Finan­zie­rung eines „sozia­len“ BGE, also bei weit­ge­hen­der Erhal­tung des bis­he­ri­gen Sozi­al­staats, die durch­schnitt­li­che Gesamt­ab­ga­ben­be­las­tung der Brut­to­ein­kom­men auf knapp 80 Pro­zent mehr als ver­dop­pelt wer­den müss­te und die Mehr­heit der Beschäf­tig­ten per Sal­do Ein­bu­ßen hin­neh­men müss­te.1

Zusätz­lich wären die von der LINKEN gefor­der­te Ein­füh­rung einer hohen Steu­er auf Mil­lio­nen­ver­mö­gen sowie hohe Besteue­rung von gro­ßen Schen­kun­gen und Erb­schaf­ten nötig, um die gefor­der­ten Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen und Aus­bau öffent­li­cher und sozia­ler Leis­tun­gen und Daseins­vor­sor­ge zu finan­zie­ren. Die extrem hohen Abga­ben­be­las­tun­gen ab dem ers­ten ver­dien­ten Euro wür­den mas­siv erhöh­te Anrei­ze für „schwar­ze“ Arbeit und Geschäf­te set­zen und im Gegen­zug immens ver­schärf­te Kon­trol­len aller bezahl­ten Leis­tun­gen und Ein­kom­men erfordern.

Dar­über hin­aus wür­den sol­che extre­men Ein­grif­fe in die Ver­tei­lungs­pro­zes­se erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die pri­mä­re Ein­kom­mens­ent­ste­hung und die Prei­se haben und dem Modell die Grund­la­gen ent­zie­hen. Die Kom­bi­lohn­wir­kung des BGE wür­de zu star­kem Druck auf die Löh­ne füh­ren. Bezeich­nend ist der Vor­schlag im BAG-Kon­zept, bei einem gro­ßen Teil der Selbst­stän­di­gen die Hälf­te der Sozi­al­bei­trä­ge aus dem Staats­haus­halt zu zah­len, weil anschei­nend die Belas­tung sonst als zu hoch ange­se­hen wür­de. Bei den abhän­gig Beschäf­tig­ten sind sie aber Teil der Lohn­kos­ten. Es wür­de sich hier also um eine mas­si­ve Sub­ven­ti­on zuguns­ten von Selbst­stän­di­gen han­deln, die den Druck auf die Löh­ne in kon­kur­rie­ren­den Unter­neh­men noch erhö­hen würde.

Das gan­ze Kon­zept der BAG Grund­ein­kom­men der LINKEN ist durch völ­li­ges Feh­len einer rea­lis­ti­schen Ana­ly­se und Ein­schät­zung der öko­no­mi­schen und sozia­len Bedin­gun­gen, Mög­lich­kei­ten und Fol­gen eines sol­chen BGE geprägt. Im Kapi­ta­lis­mus, in dem pri­va­te Unter­neh­mer und Eigen­tü­mer über die Pro­duk­ti­on, die Prei­se, die Inves­ti­tio­nen, die Ver­wen­dung ihres Gel­des ent­schei­den, erst recht bei offe­nen Gren­zen, ist ein sozia­les oder „eman­zi­pa­to­ri­sches“ BGE nicht mög­lich und gin­ge ein BGE immer zu Las­ten der Mehr­heit der abhän­gig Beschäftigten.

Fazit: Die­ses Kon­zept der BAG Grund­ein­kom­men geht nicht mal auf dem Papier auf. Auch wenn bei den Rechen­bei­spie­len mit Zah­len aus öko­no­mi­schen Sta­tis­ti­ken ope­riert wird: mit der Rea­li­tät hat das wenig zu tun. Es han­delt sich beim „eman­zi­pa­to­ri­schen bedin­gungs­lo­sen Grund­ein­kom­men“ um eine völ­lig illu­sio­nä­re „Wünsch-dir-was“-Konzeption. Wenn sich rea­le Poli­tik dar­an ori­en­tie­ren soll­te, wür­de das im Desas­ter enden. Das soll­te DIE LINKE vermeiden.

1 Vgl., auch zu einer all­ge­mei­nen Kri­tik ent­spre­chen­der Kon­zep­tio­nen: Bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men. Risi­ken und Neben­wir­kun­gen einer wohl­klin­gen­den Idee, ver.di Wirt­schafts­po­li­tik-Infor­ma­tio­nen 4/2017, https://wipo.verdi.de/publikationen/++co++ab29a9ba-db39-11e7-ade4-525400940f89