Die USA haben in der Nacht die ira­ni­schen Atom­la­gen mas­siv bom­bar­diert. In viel­fa­cher Hin­sicht ist das völ­ker­rechts­wid­rig und ver­bre­che­risch, eben­so wie zuvor der Angriff Isra­els. Es zeigt sich erneut, und es ist zu hof­fen, dass das jetzt mal mehr Leu­te begrei­fen, auch in der Lin­ken, dass die Haupt­ter­ror­staa­ten auf der Erde die USA und Isra­el sind. Aber auch die EU-Kom­mis­si­on und die deut­sche Bun­des­re­gie­rung müs­sen als Ter­ror­un­ter­stüt­zer bezeich­net wer­den. Jedes poli­ti­sche Appease­ment an die­se Kräf­te muss auf­hö­ren, jeg­li­chem Ver­ständ­nis für die west­li­che Kriegs­po­li­tik muss wider­spro­chen wer­den. Sie haben in den letz­ten Tagen gezeigt, was sie unter “Ver­tei­di­gung” ver­ste­hen, für die sie hoch­rüs­ten. Sie berei­ten Krieg vor. Das muss mal in die Köpfe!

Unse­re Regie­rung und die ihre Poli­tik unter­stüt­zen­den Kräf­te, die ent­spre­chen­den Leu­te bei Grü­nen und FDP sind ja nicht bes­ser, sind nicht nur Ter­ror­un­ter­stüt­zer, son­dern auch Ver­fas­sungs­fein­de. Denn in GG Art. 25 steht: „Die all­ge­mei­nen Regeln des Völ­ker­rech­tes sind Bestand­teil des Bun­des­rech­tes. Sie gehen den Geset­zen vor und erzeu­gen Rech­te und Pflich­ten unmit­tel­bar für die Bewoh­ner des Bundesgebietes.“

Und sie ver­sto­ßen gegen das Straf­ge­setz­buch, wenn sie die Angrif­fe recht­fer­ti­gen. Eine Grup­pe von BSW-Mit­glie­dern aus Ber­lin-Rei­ni­cken­dorf mit mir dabei hat am 22. Juni 2025 Straf­an­zei­ge gegen Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz erstat­tet wegen Bil­li­gens eines Angriffs­krie­ges nach § 140 Nr. 2 StGB i.V.
mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB. In der Anzei­ge, die ger­ne auch ande­re über­neh­men kön­nen (wir haben sie auch über­nom­men), wird das aus­führ­lich begrün­det. Sie ist nicht iden­tisch mit der juris­tisch schwä­cher begrün­de­ten von Hal­ler­vor­den u.a.