Warum die Forderung eines Bedingungslosen Grundeinkommens nicht in das Programm einer linken, sozialistischen Partei gehört.
Der Text entstand 2010 im Rahmen der Programmdebatte der Partei DIE LINKE als Replik auf die Wortmeldung von Stefan Wolf.
Massenerwerbslosigkeit, Massenarmut und Umverteilung von unten nach oben, unzureichende soziale und öffentliche Leistungen für Bildung und Erziehung, Gesundheit und Kultur, zunehmende soziale Spaltung und Ungerechtigkeit, Aushöhlung der Demokratie, fortschreitende Erderwärmung und ökologische Zerstörung, imperialistische Ausplünderung ärmerer Länder und Kriege in aller Welt – das sind die entscheidenden Probleme, denen sich DIE LINKE stellen und für die sie Antworten bieten muss. Antworten, die geeignet sind, durch erfolgreiche Kämpfe gesellschaftlicher und politischer Kräfte reale Verbesserungen und den Einstieg in einen grundlegenden sozial-ökologischen Umbau zu erreichen und den Weg zu einer sozialistischen Umgestaltung zu öffnen.
DIE LINKE hat Antworten, sie stehen unter anderem im Entwurf für ein neues Parteiprogramm. Als zentrale Ursache und Hindernis für eine soziale Bewältigung der Probleme haben wir die Herrschaft kapitalistischer Wirtschaftsweise und Interessen erkannt. Deshalb ist unsere Perspektive die Überwindung des Kapitalismus durch eine demokratisch-sozialistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) leistet zu diesen Alternativen keinen produktiven Beitrag, sondern desorientiert viele Menschen auf eine ungeeignete und illusorische Forderung. Sie lenkt ab von den tatsächlich relevanten gesellschaftlichen und politischen Alternativen und Kämpfen. Diese Auffassung will ich im Folgenden begründen.
Dabei ist für mich klar: Selbstverständlich kann jede/r Linke einem BGE anhängen oder dafür Propaganda machen, auch wenn nichts dazu im Programm steht. DIE LINKE ist eine plurale Partei, die sozial gesinnte Menschen unterschiedlicher Auffassungen mitnehmen will. Wir haben ja auch viele christliche oder andere Gläubige oder VertreterInnen diverser anderer Spezialanliegen in der Partei, und das ist auch gut so. Problematisch finde ich allerdings, wenn AnhängerInnen des BGE in der LINKEN organisiert versuchen, diese Forderung der Partei insgesamt aufzudrücken und sie damit für einen Zweck zu usurpieren, der mit den Traditionen und originären Zielen einer linken, sozialistischen Partei nichts zu tun hat. Wogegen die Mehrheit der aktiven Parteimitglieder eigentlich anderes und besseres zu tun hat, als eine Auseinandersetzung um diese Frage zu führen.
Angeblich und tatsächlich Besonderes eines BGE
Stefan Wolf führt Umfragen ins Feld, die vermeintlich zeigen, dass Mehrheiten für ein BGE wären. Das hängt immer davon ab, wie gefragt wird und in welchen Zusammenhang das gestellt wird und ob den Leuten die Bedingungen und Konsequenzen klar sind. Falsch und irreführend ist schon die formulierte Prämisse, dass „auf längere Sicht nicht mehr genug Arbeit für alle da“ sei. Es ist kein Problem, andere Umfragen durchzuführen und mehrheitliche Zustimmung zu Forderungen zu bekommen, die faktisch unvereinbar mit einem BGE sind oder zumindest ganz andere Prioritäten deutlich machen. Die Mehrheiten unter den Mitgliedern für eine bedarfsgerechte, repressionsfreie soziale Grundsicherung sind jedenfalls größer.
Das zentrale und grundlegende Interesse, das Erwerbslose wie Beschäftigte artikulieren, ist das nach einer gut bezahlten Arbeit, die ihren Fähigkeiten und Neigungen gerecht wird und mit sozialer Anerkennung verbunden ist. Erst recht gilt für die Lohnabhängigen als Klasse und für die große Mehrheit der Bevölkerung insgesamt, dass Abbau und Überwindung der Massenarbeitslosigkeit die zentrale soziale Herausforderung ist. Das würde enorm auch die Kräfteverhältnisse in Betrieben und Gesellschaft, die Finanzlage des Sozialstaats und die Bedingungen für die Durchsetzung sozial-ökologischen Fortschritts verbessern.
Mit Sicherheit war den meisten Befragten nicht klar (gemacht worden), dass der Unterschied eines BGE zu den in der Linken breit konsensfähigen Forderungen einer sozialen Sicherung im Alter, für Kinder, bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit und bei Erwerbslosigkeit nicht darin besteht, dass allen ein zur Existenzsicherung und sozialen Teilhabe hinreichendes Einkommen gewährleistet werden soll. Denn dies kann ebenso und viel einfacher und realistischer durch verbesserte bedarfsabhängige Konzepte erreicht werden. Diese können repressionsfrei und bürgerrechtskonform gestaltet werden. Die Erfassung von Einkommen und Bedarf als solche kann nicht als Repression oder Diskriminierung betrachtet werden, zumal eine Einkommenserfassung zu Besteuerungszwecken bei einem BGE ebenfalls nötig wäre.
Der Unterschied eines BGE gegenüber bedarfsabhängiger sozialer Sicherung besteht vor allem darin, zig Millionen Menschen, die bereits ohne staatliche BGE-Leistung über hinreichendes Einkommen verfügen, zusätzlich ein BGE in die Tasche zu stecken. Und es zugleich aus der anderen Tasche über exorbitant höhere Steuern wieder heraus zu ziehen, um dieses BGE finanzieren zu können.
Die BGE-AnhängerInnen behaupten nun, mit einem BGE würden alle möglichen Probleme auf einen Schlag gelöst. Alles würde gerechter, niemand mehr unter schlechten Bedingungen arbeiten, Mindestlohn und Sonderleistungen gäbe es zusätzlich, Bürokratie und Kontrollen würden überflüssig, Stigmatisierung und Abhängigkeiten beseitigt. Das sind hehre Wünsche und Absichten. Doch die tatsächlichen Wirkungen eines BGE unter kapitalistischen Verhältnissen wären völlig andere.
Reale Wirkungen eines BGE im Kapitalismus
Tatsächlich würde die Gesellschaft und insbesondere ihre lohnabhängige Mehrheit sich durch dieses gewaltig aufgeblasene Geldumverteilungskarussel eine Vielzahl zusätzlicher Probleme einhandeln. An den Lohn könnte nicht mehr der Anspruch gerichtet werden, mindestens eine existenzsichernde Höhe zu haben, denn jeder Verdienst hätte den Charakter eines Zuverdienstes zum BGE. Die Renditeansprüche des Kapitals würden dagegen durch ein BGE nicht gemindert. Es ist zu erwarten, dass die Einkommensverteilung unter solchen Bedingungen noch ungerechter wäre als sie es heute schon ist.
Die Menschen wären dann nicht – wie die BGE-AnhängerInnen hoffen – weniger, sondern noch viel mehr als heute bereit, für einen minimalen Lohn und unter prekären Bedingungen zu arbeiten. So wie schon heute viele, die in einem Minijob für Niedriglöhne „hinzuverdienen“, obwohl ihr Einkommen im Haushaltszusammenhang oder z.B. durch Bafög plus Elternzuschuss oftmals BGE-Niveau überschreitet. Oder die Hartz IV-Beziehenden, die bereitwillig und keineswegs nur erzwungen einen Ein-Euro-Job machen. Selbst nur hundert Euro oder ein paar mehr im Monat könnten sich lohnen, wären besser als nur BGE. Die Schere im Einkommen und damit in der gesellschaftlichen Anerkennung zwischen Arbeitskräften mit besonders gefragten Qualifikationen und solchen mit geringen oder überreichlich angebotenen Qualifikationen würde noch weit stärker als heute auseinander gehen.
BGE wäre faktisch der universelle Kombilohn als Lohnsubvention für das Kapital. Die linken BGElerInnen fordern dagegen zusätzlich Mindestlohn, aber fordern kann man viel, wenn der Tag lang ist. Es würde unter diesen Bedingungen nicht funktionieren, weil keine hinreichenden Interessen und Kräfte dafür zu mobilisieren wären, weil viele Millionen ihn unterlaufen würden. Der Kontrollaufwand wäre gigantisch. Dazu käme gewaltig verschärft das jetzt schon bestehende Problem der Verwandlung von sozial abgesicherter Beschäftigung in prekäre Selbstständigkeit und „Ich-AGs“. Z.B. im Handwerk, in Handel und Vertrieb, in den Medienbranchen, bei Taxen und Speditionen, bei personenbezogenen Dienstleistungen, aber zunehmend auch per Auslagerung in der Industrie. Diese Selbstständigen bieten dann notgedrungen, weil sie sonst keine Aufträge bekommen, ihre Leistungen zu Dumpingbedingungen an. Es ist nicht möglich, ihnen flächendeckend Mindestentgelte bzw. ‑preise vorzuschreiben. Sie treiben damit die Zerstörung von Arbeitsplätzen, die noch zu korrekten tariflichen oder auch Mindestlohn-Bedingungen bestehen, weiter voran.
Die Heilserwartungen, die die AnhängerInnen mit einem BGE verbinden, zeugen also von erheblichen Schwächen in der Erkenntnis des Kapitalismus und seiner Funktionsweise. Stefan Wolf schreibt gar von einer „Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen“, nämlich von Transferbeziehenden und nicht Transferbeziehenden, die durch ein Grundeinkommen verhindert würde. Die tatsächlich den Kapitalismus prägende Klassenspaltung zwischen Lohnabhängigen und Kapitalisten und die Notwendigkeit gemeinsamen Handelns von beschäftigten und erwerbslosen Lohnabhängigen dagegen spielt in seinen Ausführungen keine Rolle. Die Arbeitslosigkeit wird als Resultat von „nicht genug Arbeit da“ betrachtet statt der kapitalistischen Produktionsverhältnisse und weil die erforderliche Arbeit gesellschaftlich nicht finanziert wird. Was einen Bruchteil der Kosten eines BGE verursachen würde. Wenn man dagegen eine halbwegs realistische und fundierte Sicht auf die gesellschaftlichen Herrschafts- und Kräfteverhältnisse hat, ist es m.E. geradezu absurd zu meinen, ein BGE wie es sich Linke wünschen könnten, hätte im Kapitalismus nur den Hauch einer Chance auf Verwirklichung.
Finanzierungsprobleme eines BGE
Zur Finanzierung eines BGE wären niedrig gerechnet mindestens zusätzlich 500 Milliarden Euro jährliche öffentliche Einnahmen notwendig. Das wäre etwa eine Verdopplung der bisherigen Steuereinnahmen. Zum Vergleich: Die bisherigen steuerpolitischen Forderungen der LINKEN inkl. Millionärsteuer ergeben vielleicht 160 Milliarden Euro, von denen über die Hälfte für zusätzliche Ausgaben für ein Zukunftsprogramm und mehr öffentliche Beschäftigung für Bildung, Soziales, ökologischen Umbau usw. verplant sind.
Um ein BGE zu finanzieren, müsste jede Erwerbstätigkeit – nur diese ist in letzter Instanz die Quelle von Steuereinnahmen – ab dem ersten Euro mit etlichen zig Prozent zusätzlichen Einkommensteuern oder Mehrwertsteuern belegt werden. Wer ein BGE will, muss bereit sein, dies mit strikten Kontrollen und Sanktionen gegen Steuerhinterziehung auch durchzusetzen, sonst ist selbst eine theoretische Finanzierbarkeit nicht möglich (realistisch ist sie ohnehin nicht). Erfassung und Kontrolle aller Einkommen würden also unter dem Regime eines BGE nicht weniger, sondern noch viel umfassender und lückenloser als heute notwendig. Denn der Anreiz, informell und „schwarz“ am Finanzamt vorbei zu arbeiten wäre vielfach höher als heute, gerade bei niedrigen Einkommen, die heute kaum mit Steuern belegt sind.
Auch mit einem BGE gäbe es in der Gesellschaft weiterhin einen Unterschied zwischen denjenigen, die erwerbstätig sind und damit die Finanzierung des Sozialstaats tragen, und denen, für die das nicht zutrifft. Und weil die Leute nicht blöd sind, wäre ihnen das auch klar. Und ebenso wie das heute der Fall ist, könnte das zu Stigmatisierungen genutzt werden und antisozialen Kräften als Anknüpfungspunkt dienen, Kampagnen gegen Erwerbslose zu führen und einen Abbau sozialer Leistungen zu propagieren.
Kein BGE ohne Erwerbsarbeit
Die Vorstellung, dass ein BGE die sozialen Spaltungen verhindern und eine Gleichwertigkeit aller Arbeits- und Tätigkeitsformen herbeiführen würde, geht an den realen ökonomischen Bedingungen völlig vorbei. Es geht dabei nicht um den Arbeitsbegriff, schon gar nicht um das Menschenbild. Ich stimme völlig zu, dass es gesellschaftlich notwendige Arbeit auch außerhalb der Erwerbsarbeit gibt und darüber hinaus viele andere Tätigkeiten, die ebenfalls unverzichtbar für das menschliche und gesellschaftliche Leben sind. Aber das ändert nichts an ihrer objektiv unterschiedlichen ökonomischen Bedeutung.
Denn nur Erwerbsarbeit, also Arbeit zum Zweck des Gelderwerbs, ist in der bürgerlichen Gesellschaft im ökonomischen Sinne wertschöpfend. Das ist keine moralische Bewertung, sondern heißt, nur sie produziert die Waren und Dienstleistungen, die mit Geld gekauft werden, und zugleich die Einkommen, mit denen sie bezahlt werden. Grundeinkommen beruht daher wie jede Geldleistung vollständig auf verallgemeinerter Erwerbsarbeit. Wer Geld ausgibt um etwas zu kaufen, kommandiert damit die Arbeit anderer Menschen. Er oder sie veranlasst, dass andere gegen Entgelt eine Arbeit machen, nicht weil sie ihnen Spaß macht oder sie sie besonders sinnvoll finden, sondern weil sie das Bedürfnis derjenigen befriedigt, die bezahlen. Wer Erwerbsarbeit per se als entfremdet und zwanghaft kritisiert und sie deshalb überwinden will, kann dazu nicht Geldleistungen fordern.
Wer diese unterschiedliche ökonomische Bedeutung der verschiedenen Arbeiten überwinden will, muss entweder alle Arbeit zu Erwerbsarbeit machen, was weder wünschenswert noch realistisch ist. Oder eine Wirtschaft organisieren, die ohne Geld auskommt, was auch absehbar nicht ansteht. Und dann gäbe es auch kein BGE, denn das ist ja eine Geldleistung.
Aller Sozialaufwand wird immer aus der laufenden Wertschöpfung finanziert, also aus dem durch Erwerbsarbeit produzierten Bruttoinlandsprodukt bzw. Volkseinkommen. Steuern oder Sozialbeiträge mindern immer die Nettoeinkommen bzw. die Kaufkraft der Erwerbstätigen. Die Vorstellung, die Sozialleistungen allein zu Lasten der Kapitaleinkommen – die ja auch nicht vom Himmel fallen, sondern auf der Ausbeutung der Arbeitenden beruhen – finanzieren zu können anstatt zu Lasten der Arbeitseinkommen, ist völlig unrealistisch. Dies soll kein Argument gegen hohe Sozialleistungen oder gegen hohe Steuern auf Gewinne und Vermögen sein, sondern auf reale ökonomische und politische Bedingungen und Grenzen aufmerksam machen, die berücksichtigt werden müssen.
Eine wie auch immer geartete grundsätzliche Entkopplung der Sozialleistungen von der Erwerbsarbeit ist also schlichtweg unmöglich. Richtig ist stattdessen, egal wie die Finanzierung konkret gestrickt ist: Je höher die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitseinkommen sind und je niedriger die Erwerbslosigkeit ist, desto höher können die Sozialleistungen im Verhältnis zur Abgabenbelastung sein und desto eher sind sie damit auch politisch durchsetzbar.
Verkürzung und gerechte Verteilung der Arbeit statt BGE
An einer Politik, die für ein hinreichendes Angebot guter Arbeitsplätze sorgt, führt also für Linke kein Weg vorbei, auch und gerade im Interesse der Erwerbslosen, ihrer Chancen auf eine gute Arbeit und auch auf hohe Sozialleistungen. Das ist der notwendige Kern einer ökonomisch und gesellschaftlich tragfähigen sozialen Alternative. Eine Linke, die dies ignorierte, würde niedergehen und sie hätte es auch nicht besser verdient.
Linkes Ziel ist die Verkürzung und gerechte Verteilung aller gesellschaftlich notwendigen Arbeit auf alle arbeitsfähigen Mitglieder der Gesellschaft. Dabei gilt: Die allgemeine Arbeitszeit kann um so mehr verkürzt werden, auf je mehr Schultern sie verteilt wird, wenn also möglichst alle Arbeitsfähigen beteiligt sind. Mit einem BGE den Ausstieg oder die Ausgrenzung der einen aus der Erwerbsarbeit zu alimentieren und die anderen dafür um so mehr arbeiten zu lassen, ist m.E. kein linkes Ziel.
Heute ist ein BGE besonders für viele Langzeiterwerbslose und prekär Selbstständige attraktiv, die sich davon eine Verbesserung ihrer Lage erhoffen, durchaus verständlich. Die große Mehrheit der Beschäftigten und die Gewerkschaften haben daran kein Interesse. Was Stefan Wolf und wider besseres Wissen immer wieder Ronald Blaschke (BAG Grundeinkommen) zur Haltung von ver.di verbreiten, ist irreführend. Der mit überwältigender Mehrheit gefasste Beschluss des letzten Bundeskongresses ist eindeutig: „ver.di lehnt die derzeit diskutierten Konzepte eines Bürgergeldes bzw. bedingungslosen Grundeinkommens ab. Staatliche Hilfeleistungen müssen Bedürftige erhalten, nicht die gesamte Bevölkerung.(…) Teile der Alternativbewegung streben ein bedingungsloses Grundeinkommen weit oberhalb des bisherigen Grundsicherungsniveaus an. (…) Für solche Konzeptionen gibt es weder ökonomisch noch politisch Realisierungsmöglichkeiten. Zu befürchten ist vielmehr, dass damit von den gewerkschaftlichen Alternativen abgelenkt und neoliberalen Bürgergeldkonzepten Vorschub geleistet wird, die sich gegen Mindestlöhne, Tarifverträge, Mitbestimmung und den Sozialstaat wenden.“
Linkes Ziel muss es stattdessen sein, Massen- und Langzeiterwerbslosigkeit sowie prekäre, ungesicherte und unterbezahlte Erwerbstätigkeit zu beseitigen. Ziel ist allen Menschen ein Recht auf gute und angemessen bezahlte Arbeit zu gewährleisten und daraus ein Einkommen, das höher als ein noch so komfortables BGE läge. Damit würde zugleich das Bedürfnis an einem BGE weitgehend entfallen.
BGE und LINKE
Dies ist zugleich der Weg in Richtung Sozialismus. Für die sozialistische Perspektive ist die Anforderung zentral, den gesellschaftlichen Arbeitsprozess, Produktions- und Eigentumsverhältnisse der Herrschaft des Kapitals zu entziehen und demokratisch zu gestalten. Auch dazu leistet die Orientierung auf ein BGE keinen Beitrag.
Aus all diesen Gründen gehört die Forderung nach einem BGE nicht in ein Parteiprogramm der LINKEN, sondern würde sie spalten, vielleicht sogar zerstören. Ich könnte einem solchen Programm jedenfalls nicht zustimmen und eine Partei, die diese Forderung als Alternative präsentieren würde, nicht unterstützen, weil ich sie für falsch und schädlich halte. Um für den innerparteilichen Frieden aber klar zu machen, dass DIE LINKE Raum bietet für das Vertreten und die Diskussion dieser Zielvorstellung, könnte ich mir im Kapitel zur Sozialen Sicherung eine Formulierung etwa wie folgt vorstellen: „Viele in der LINKEN streben darüber hinaus ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle an und erwarten sich davon die Überwindung von Abhängigkeiten und Stigmatisierungen.“ Weil das ist anscheinend so die Realität, auch wenn ich es nicht sinnvoll finde.