Ralf Krämer, 01.08.2018
Die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE hat 2017 ein überarbeitetes Konzept für ein bedingungsloses Grundeinkommenvorgelegt. Ich habe dazu eine differenzierte Kritik, insbesondere auch an der Finanzierungskonzeption geschrieben und auch der BAG zugesendet. Nun hat Stefan Wolf, Sprecher der BAG, eine Antwort darauf geschrieben, auf die ich hier eingehe. Zunächst mal möchte auch ich ihm dafür danken. Stefan Wolf ist einer von wenigen unter den linken BGE-AnhängerInnen, die sich ernsthaft mit diesen ökonomischen und finanziellen Fragen befassen. Seine Antwort auf meine Kritik ist aber leider nicht stichhaltig.
Stefan Wolf bemängelt, ich würde die Forderungen der BAG zur Ausweitung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ausblenden, wenn ich mich auf die Summe der Einkünfte aus der Einkommensteuerstatistik von 1416 Mrd. Euro (+ 59 Mrd. Euro weitere Kapitalerträge) beziehe und damit die von der BAG als Bemessungsgrundlage für eine Grundeinkommensabgabe angenommen 1672 Mrd. Euro (alle Zahlen für 2013) bestreite. Doch die Summe der zu versteuernden Einkommen, auf die dann tatsächlich der Steuertarif angelegt wurde, betrug sogar nur 1185 Mrd. Euro. Die von mir betrachtete Summe der Einkünfte ist eine Größe vor allen Abzügen von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kinderfreibeträgen usw. und damit eher zu hoch angesetzt.Allein der Wegfall all dieser Abzüge hätte bei unveränderten Steuersätzen eine Erhöhung der durchschnittlichen Steuerbelastung aller Einkommen um vier Prozentpunkte bedeutet. Die BAG nimmt offenbar die Primäreinkommen aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Grundlage, deren Berechnung aber von einer steuerlichen in mehreren Punkten abweicht. Unter anderem sind auch in der Größenordnung von mindestens 50 Mrd. Euro Mietwerte selbst genutzten Wohneigentums enthalten, die bisher steuerfrei sind und dann voll mit Abgaben belegt werden müssten.
Stefan Wolf weist meine Kritik an den Effekten der von der BAG geforderten Sachkapitalabgabe damit zurück, dass eine höhere Belastung der Unternehmen durchaus gewollt sei. Ja, sicher wollen Linke das, doch bereits das Steuerkonzept der LINKEN, das weitgehend für die Finanzierung der anderen Forderungen der Partei verplant ist, reizt die dafür vorhandenen Spielräume durch höhere Steuersätze, breitere Bemessungsgrundlage und weniger Umgehungsmöglichkeiten sowie eine zusätzliche hohe Vermögensteuer weitestgehend aus. Eine zusätzliche Abgabe on top, die allein die bisherige Steuerbelastung der Unternehmensgewinne mehr als verdoppeln würde, dürfte damit nicht vereinbar sein. Zudem widerlegt Wolf nicht, dass die Einnahmen erheblich geringer als von der BAG angenommen sein würden, weil Schulden gegengerechnet werden müssten und weil ein relevanter Teil des Sachvermögens in öffentlichem Eigentum ist.
Stefan Wolf gesteht zu, dass die Primärenergieabgabe höhere Belastungen der Haushalte als im BAG.-Konzept angenommen ergeben würden. Er bezweifelt jedoch meine Annahme, dass sie letztlich komplett auf die privaten Haushalte überwälzt würde. Dies ist aber in Bezug auf solche indirekten Abgaben die wissenschaftlich übliche Annahme, dass diese im Endeffekt in höheren Preisen münden. Jedenfalls sind Belastungen von mindestens 1000 Euro pro Person und Jahr weitaus realistischer als die von der BAG angenommenen 100 Euro.
In Bezug auf die Rentenversicherung habe ich darauf hingewiesen, dass ein Übergang zu dem von der BAG vorgeschlagenen Modell eine Umstellungszeit von mindestens 40 bis 50 Jahren erfordern würde. Stefan Wolf meint dazu, „mit etwas Kreativität sollte sich allerdings auch dafür eine sinnvolle Lösung finden lassen“. Doch wie auch immer man einen solchen Übergang gestalten würden, auf jeden Fall würden die Ausgaben der Rentenversicherung und die notwendigen Beitragsätze über mehrere Jahrzehnte weitaus höher als von der BAG eingerechnet sein und erst allmählich sinken. Wenn die Höhe der Renten sich nicht mehr am früheren Einkommen orientieren würde, würde das zudem den Widerstand gegen hohe Abgabensätze verstärken, weil für große Teile der Bevölkerung zur Lebensstandardsicherung im Alter dann noch mehr private Vorsorge erforderlich wäre – zur Freude der Versicherungskonzerne.
Stefan Wolf unterstellt mir dann, dass ich mir eine Finanzierung des BGEschlichtweg nicht vorstellen könne, weil ich es ablehne. Allerdings behaupte ich nirgends, dass die Finanzierung eines BGE in der von der BAG geforderten Höhe unmöglich sei. Ich weise lediglich nach, dass das Konzept und die Berechnungen der BAG nicht aufgehen und weitaus höheren Abgabensätzen und Belastungen für die breite Mehrheit der Bevölkerung erforderlich wären, als es die BAG behauptet. Stefan Wolfs Einwände ändern daran nichts. Die von der BAG auf dieser Basis behaupteten Verteilungswirkungen sind unzutreffend und massiv geschönt.
An anderer Stelle ist vorgerechnet (siehe ver.di Wirtschaftspolitische Informationen 4/2017, S. 5ff.), dass für ein linkes BGE Gesamtabgabenquoten von an die 80 Prozent auf alle Einkommen ab dem ersten Euro erforderlich wären. Stefan Wolf hält das für unproblematisch und mit mehr Personal für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zu bewältigen. Ich halte das für unrealistisch und für problematisch, dermaßen intensive und flächendeckende Kontrollen durchzuführen.
Bei der Frage der Auswirkungen eines BGE auf die Arbeitseinkommen geht es darum, wie der Arbeitsmarkt im Kapitalismus funktioniert. In den angegebenen ver.di Wirtschaftspolitische Informationen 4/2017 ist auf S. 9f. weitergehend begründet, wieso die Vorstellungen der BGE-AnhängerInnen hier unrealistisch sind und ein BGE massiven Druck auf Löhne und Arbeitnehmerrechte ausüben würde. Ein BGE würde nichts daran ändern, dass Arbeiten, die geringe oder sehr reichlich vorhandene Qualifikationen erfordern und für die es höheres Angebot als Nachfrage an Arbeitskräften gibt, niedrige Löhne erzielen. Nach allen empirischen und internationalen Erkenntnissen führt nur eine starke gewerkschaftliche bzw. tarifliche Regulierung der Löhne zu weniger Lohnungleichheit, Individualisierung der Lohnfindung dagegen zu mehr Ungleichheit. Für mehr Gerechtigkeit, Freiheit und Gestaltungsspielräume in der Arbeit sind gesetzliche und tarifliche Regelungen nötig, ein BGE würde das nicht leisten. Erst recht wäre ein BGE kein Schritt zur Überwindung des Kapitalismus, sondern dafür sind sozialistische Umgestaltungen der Produktions- und Eigentumsverhältnisse notwendig. Die Forderung nach einem BGE leistet das nicht, sondern lenkt davon ab.